
Hier können Sie die Gebührenordnung lesen:
Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Kesselsdorf hat am 27 5. 2002 auf Grund der
wirtschaftlichen Situation die nachstehenden Änderungen
der Friedhofsgebührenordnung vom 20. 09. 1995
beschlossen und erläßt hierzu den folgenden 1. Nachtrag.
§ 5 der Friedhofsgebührenordnung erhält folgende Neufassung:
Gebührentarif
I. Nutzungsgebühren
1. Reihengrabstätten
1.1. für Sargbestattung (Verstorbene
bis 5 Jahre, Ruhezeit 15 Jahre) 276,00 Euro
1.2. für Sargbestattung (Verstorbene
über 5 Jahre, Ruhezeit 25 Jahre) 415,00 Euro
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 25 Jahre)
2.1. für Sargbestattungen
2.1.1. Einzelstelle 490,00 Euro
2.1.2. Doppelstelle 980,00 Euro
2.2. für Urnenbeisetzungen
2.2.1. Normale Urnenwahlstelle
(bis 2 Urnen) 490,00 Euro
2.2.2. Besondere Urnenwahlstellen
(bis 4 Urnen) 980,00 Euro
2.3. Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungs-
rechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungs-
gebühr) pro Jahr für Grabstätten
nach 2.1.1. 19,60 Euro
nach 2.1.2. 39,20 Euro
2.4. Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungs-
rechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungs-
gebühr) pro Jahr für Grabstätten
nach 2.2.1. 19,60 Euro
nach 2.2.2. 39,20 Euro
II. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Von allen Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofs-
unterhaltungsgebühr von 15,00 Euro je Grablager
und Jahr erhoben. Sie ist bis zum 1. September
des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.
Eine Vorauszahlung wird ausgeschlossen.
III. Bestattungs- bzw. Beisetzungsgebühr
1. Grundgebühren
1.1. Sargbestattung
(Verstorbene bis 5 Jahre) 270,00 Euro
1.2. Sargbestattung
(Verstorbene über 5 Jahre) 400,00 Euro
1.3. Urnenbeisetzungen 190,00 Euro
2. Besondere Gebühren
2.1. Benutzung der Friedhofskapelle 70,00 Euro
2.2. Beisetzung in einem
Urnengemeinschaftsgrab 1.343,00 Euro
IV. Gebühren für Umbettungen
1. Urne
1.1. Umbettungen
auf demselben Friedhof 230,00 Euro
1.2. Ausbettungen bei Überführung
auf einen fremden Friedhof 150,00 Euro
1.3. Einbettungen bei Überführung von
einem fremden Friedhof 150,00 Euro
2. Sarg
Bei Umbettungen von Sargbestattungen wird
nach § 6 verfahren.
V. Genehmigungsgebühren für Grabmale
Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung
oder Veränderung eines Grabmals beträgt 28,00 Euro
VI. Gebühr für Erstellung von Berechtigungskarten
an Gewerbetreibende
Die Gebühr für die Erteilung einer Berechtigungskarte
an einen Gewerbetreibenden beträgt 28,00 Euro
VII. Sonstige Gebühren
Umschreibung von Nutzungsrechten 12,00 Euro
§ 6 Besondere zusätzliche Leistungen
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebühren-
tarif nicht vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung
die zu zahlende Gebühr von Fall zu Fall nach dem tat-
sächlichen Arbeits- und Materialaufwand fest.
§ 8 Inkrafttreten
Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das
Ev.-Luth. Bezirkskirchenamt Meißen am Tage nach
seiner Veröffentlichung in Kraft.
Kesselsdorf, 27 5. 2002
Ev.-Luth. Kirchenvorstand Kesselsdorf
gez. Geisler gez. Zschalig
Vorsitzender Mitglied
Dresden und Meißen, 14. 6. 2002
Ev.-Luth. Bezirkskirchenamt Meißen
gez. Stempel gez. Hartmann
Superintendent Kirchenamtsrat
1. Nachtrag vom 27. Mai 2002 zur Friedhofs-
ordnung für den Friedhof der EV.-Luth.
Kirchgemeinde Kesselsdorf vom 1. 11. 1996
Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Kesselsdorf hat die nachstehenden Änderungen der
Friedhofsordnung vom 01. 11. 1996 beschlossen und
erläßt hierzu den folgenden 1. Nachtrag.
I.
§ 13 erhält folgende Neufassung:
§ 13 Ruhefristen
Die Ruhefrist für Leichen und für Aschen beträgt 25 Jahre.
Bei Kindern, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres ge-
storben sind, beträgt sie 15 Jahre.
II.
§ 28 (Rechtsverhältnisse an Wahlgrabstätten) Absatz 1
erster Satz erhält folgende Neufassung:
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Leichen- oder
Aschenbestattungen, an denen auf Antrag im Todesfall
ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren, beginnend
mit dem Tag der Zuweisung vergeben und deren Lage
gleichzeitig im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt
werden kann.
III.
Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das
Ev.-Luth. Bezirkskirchenamt Meißen am Tag nach seiner
Veröffentlichung in Kraft.
Kesselsdorf, 27. 5. 2002
Ev.-Luth. Kirchenvorstand Kesselsdorf
gez. Geisler gez. Zschalig
Vorsitzender Mitglied
Dresden und Meißen, 14. 6. 2002
Ev.-Luth. Bezirkskirchenamt Meißen
gez. Stempel gez. Hartmann
Superintendent Kirchenamtsrat